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   BVerwG, 21.11.1991 - 2 B 139.91   

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https://dejure.org/1991,16523
BVerwG, 21.11.1991 - 2 B 139.91 (https://dejure.org/1991,16523)
BVerwG, Entscheidung vom 21.11.1991 - 2 B 139.91 (https://dejure.org/1991,16523)
BVerwG, Entscheidung vom 21. November 1991 - 2 B 139.91 (https://dejure.org/1991,16523)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und ihre Darlegung im Revisionsverfahren

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  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 21.11.1991 - 2 B 139.91
    Aus dem Vorbringen in der Beschwerdeschrift ergibt sich nicht, daß das erstrebte Revisionsverfahren zur Beantwortung von entscheidungserheblichen konkreten Rechtsfragen mit über den Einzelfall hinausreichender Tragweite beitragen könnte, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortbildung des Rechts höchstrichterlicher Klärung bedürfen (vgl. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
  • BVerwG, 12.10.1971 - VI C 99.67

    Rechtswidrigkeit einer internen Behördenauskunft wegen Verstoßes gegen den in §

    Auszug aus BVerwG, 21.11.1991 - 2 B 139.91
    Zu Unrecht rügt die Beschwerde, der angefochtene Beschluß weiche von den in BVerwGE 38, 336 und 59, 319 abgedruckten Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts ab, denen zufolge ein Beamter zu tatsächlichen Vorgängen, aus denen persönlichkeitsbedingte Werturteile abgeleitet werden können, zu hören (BVerwGE 38, 336 [343]) bzw. ein öffentlich-rechtlicher Anspruch auf Beseitigung ehrverletzender amtlicher Äußerungen grundsätzlich anerkannt ist (BVerwGE 59, 319 [325]).
  • BVerwG, 16.10.1979 - 2 B 61.79

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Beginn der Sechsmonatsfrist

    Auszug aus BVerwG, 21.11.1991 - 2 B 139.91
    Eine Abweichung gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nur gegeben, wenn das Berufungsgericht in einer die Entscheidung tragenden abstrakten Rechtsfrage bei Anwendung derselben Rechtsvorschrift anderer Auffassung ist als das Bundesverwaltungsgericht (vgl. u.a. Beschlüsse vom 11. Mai 1971 - BVerwG 6 B 59.70 - [Buchholz 310 § 132 Nr. 81]; vom 17. Januar 1975 - BVerwG 6 CB 133.74 - und vom 16. Oktober 1979 - BVerwG 2 B 61.79 - ).
  • BVerwG, 17.01.1975 - VI CB 133.74

    Verwirkung von beamtenrechtlichen Ansprüchen - Nichtzulassungsbeschwerde gegen

    Auszug aus BVerwG, 21.11.1991 - 2 B 139.91
    Eine Abweichung gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nur gegeben, wenn das Berufungsgericht in einer die Entscheidung tragenden abstrakten Rechtsfrage bei Anwendung derselben Rechtsvorschrift anderer Auffassung ist als das Bundesverwaltungsgericht (vgl. u.a. Beschlüsse vom 11. Mai 1971 - BVerwG 6 B 59.70 - [Buchholz 310 § 132 Nr. 81]; vom 17. Januar 1975 - BVerwG 6 CB 133.74 - und vom 16. Oktober 1979 - BVerwG 2 B 61.79 - ).
  • BVerwG, 17.01.1980 - 7 C 42.78

    Beseitigung der Verschuldensfeststellung - Seeamts-Spruch - Bundesoberseeamt -

    Auszug aus BVerwG, 21.11.1991 - 2 B 139.91
    Zu Unrecht rügt die Beschwerde, der angefochtene Beschluß weiche von den in BVerwGE 38, 336 und 59, 319 abgedruckten Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts ab, denen zufolge ein Beamter zu tatsächlichen Vorgängen, aus denen persönlichkeitsbedingte Werturteile abgeleitet werden können, zu hören (BVerwGE 38, 336 [343]) bzw. ein öffentlich-rechtlicher Anspruch auf Beseitigung ehrverletzender amtlicher Äußerungen grundsätzlich anerkannt ist (BVerwGE 59, 319 [325]).
  • BVerwG, 11.05.1971 - VI B 59.70

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Zusage der Übernahme in den

    Auszug aus BVerwG, 21.11.1991 - 2 B 139.91
    Eine Abweichung gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nur gegeben, wenn das Berufungsgericht in einer die Entscheidung tragenden abstrakten Rechtsfrage bei Anwendung derselben Rechtsvorschrift anderer Auffassung ist als das Bundesverwaltungsgericht (vgl. u.a. Beschlüsse vom 11. Mai 1971 - BVerwG 6 B 59.70 - [Buchholz 310 § 132 Nr. 81]; vom 17. Januar 1975 - BVerwG 6 CB 133.74 - und vom 16. Oktober 1979 - BVerwG 2 B 61.79 - ).
  • BVerwG, 20.12.1962 - VIII C 78.61
    Auszug aus BVerwG, 21.11.1991 - 2 B 139.91
    Aus dem Vorbringen in der Beschwerdeschrift ergibt sich nicht, daß das erstrebte Revisionsverfahren zur Beantwortung von entscheidungserheblichen konkreten Rechtsfragen mit über den Einzelfall hinausreichender Tragweite beitragen könnte, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortbildung des Rechts höchstrichterlicher Klärung bedürfen (vgl. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
  • BVerwG, 17.07.1989 - 2 B 143.88

    Voraussetzungen für die Geltendmachung eines Verfahrensmangels - Anforderungen an

    Auszug aus BVerwG, 21.11.1991 - 2 B 139.91
    Das Berufungsgericht hat die vom Kläger erhobene Klage mit der Begründung als unzulässig abgewiesen, daß für den Widerruf von Behauptungen, die der Beklagte im Rahmen des Widerspruchsverfahrens gegen die dienstliche Beurteilung des Klägers aus dem Jahre 1985 abgegeben hat, nach der rechtskräftig gewordenen Klageabweisung (Beschluß vom 17. Juli 1989 - BVerwG 2 B 143.88 -)kein Rechtsschutzbedürfnis bestehe.
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